Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zustandekommen des Vertrages

Diese Bedingungen sind gültig für alle Geschäfte mit dem Käufer, soweit dieser Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbe gehört. Mit Nicht- Kaufleuten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Rechts.

Anderslautende Bedingungen haben keine Gültigkeit. Lieferverträge kommen durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung zustande. Mit der Entgegennahme der Ware durch den Käufer gelten unsere Bedingungen spätestens als angenommen. Abweichungen durch Individualabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

Schweigen unsererseits auf nachträgliche Änderung bedeutet Ablehnung.

 

2. Lieferung

Genannte Liefertermine sind unverbindlich. Wird eine Lieferfrist aus uns zu vertretenen Gründen um mehr als einen Monat, und ist eine vom Käufer nach Eintritt des Verzuges zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos, so ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Unvorhersehbare Ereignisse entbinden uns für die Dauer solcher Ereignisse von der Pflicht zur Fristgemäßen Lieferung. Wird aus diesem Grund eine Lieferung um mehr als zwei Monate verzögert, sind wir berechtigt von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Teillieferungen sind zulässig. Wird uns bekannt, dass der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt oder dass eine Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist, sind wir berechtigt, Lieferungen von einer Vorrauszahlung des Kaufpreises abhängig zu machen.

Bei Verweigerung der Annahme unserer Lieferung trägt der Käufer sämtliche Fracht-, Porto- und Nebenkosten.

 

3. Versand- und Zahlungsbedingungen

Alle Lieferungen erfolgen zu dem am Tage des Versands gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackungskosten werden nicht berechnet. Eventuelle Rücksendungen müssen zuvor avisiert werden, sonst kann die Annahme verweigert werden. Bei Warenumtausch bei dem die Verkaufverpackung beschädigt, beschriftet oder beklebt wurde, müssen wir grundsätzlich 20 % des Nettowarenwertes verrechnen. Bei Kleinlieferungen wird der Kaufpreis sofort per Nachnahme fällig. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen werden 2% Skonto eingeräumt. Bei Überschreitungen von Zahlungsterminen rechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank. In einem solchen Falle werden auch unsere nicht fälligen Forderungen gegen den Käufer sofort fällig. Dem Käufer steht kein Zurückbehaltungsrecht unseren Forderungen zu.

 

4. Gefahrübergang

Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Käufer über, wenn die Sendung unser Lager verlässt. Transportschäden oder Verlust der Ware werden von uns nicht gedeckt.

 

5. Verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Weiterverkauf mit Vorausabtretungsklausel

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die Ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer- nach Verarbeitung/ Verbindung- zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

Zur Einbeziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer Ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

 

6. Verlängerter Eigentumsvorbehalt mit Verarbeitungsklausel

Eine eventuelle Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für den Verkäufer vor, ohne dass dem letzteren

daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt.

 

7. Gewährleistung

Wir übernehmen für die Dauer von 5 Jahren nach Lieferung die Verpflichtung, Herstellungsfehler und sonstige Mängel auf unsere Kosten zu beheben. Von dieser Gewährleistung ausgenommen sind natürlicher Verschleiss sowie Beschädigungen, die auf fahrlässige oder unsachgemäßen Einbau zurückzuführen sind. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren unverzüglich nach Erhalt auf etwa vorhandene Mängel zu prüfen und uns erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Soweit es sich um verdeckte Mängel handelt, sind diese spätestens innerhalb einer Woche nach Entdeckung zu rügen. Beanstandete Erzeugnisse sind mit einer Kopie des original Lieferscheins an uns zurückzusenden. Bei begründeter Beanstandung kommt eine Minderung des Kaufpreises, Wandlung des Vertrages oder Ersatzlieferung, nach Wahl des Käufers in Betracht. Weitere oder andere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz mittelbaren oder unmittelbaren Schadens sind in jedem Falle ausgeschlossen.

 

8. Haftung

Wir haften für Schäden des Käufers nur soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig ob sie auf gesetzlichen Bestimmungen, deliktischem Handeln, vertraglicher Vereinbarung oder deren Verletzung oder auf sonstigen Rechtsgründen beruhen. Soweit gesetzlich zulässig, erfasst diese Haftungsbeschränkung auch unsere eventuelle Haftung für das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften. Ein durch grobe Fahrlässigkeit verursachter Schaden wird nur bis zur Höhe des Betrags ersetzt, der uns zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages unter Berücksichtigung aller uns bekannten oder schuldhaft unbekannten Umständen voraussehbar war. Ein- und Ausbaukosten werden nur nach vorheriger Genehmigung durch uns erstattet.

 

9. Datenverarbeitung

Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer enthaltenen Daten zu verarbeiten, soweit es nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist.

 

10. Abschließende Bestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus unseren Verträgen ist Furtwangen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche aus Vertragsverhältnissen ist Donaueschingen. Die Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht. Erforderlichenfalls sind die übrigen Vertragsbedingungen so auszulegen oder umzudeuten, dass der vertraglich beabsichtigte wirtschaftliche Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

SANITÄRWERKE GmbH

Hans-Frank-Straße 10
78120 Furtwangen

Geschäftsführer:
Ronald Schlageter (Anschrift wie oben)

HRB 710400
Amtsgericht Freiburg
Ust. Nr. DE 290860099

Stand Februar 2020